Sitzangaben:
Die Redaktion überprüft die vom Unternehmen in seiner Internetwebung angegebenen Sitzangaben durch Nachschau in diversen Internetmedien. Bei Unternehmen die im Handelsregister einzutragen sind werden über das Internet entsprechende Informationen eingeholt. Ergeben sich Ungereimtheiten kann dies zu einer negativen Klartext-Bewertung führen. Hierbei handelt es sich um die Meinung der Redaktion und nicht um eine Tatsachenbehauptung.
Unternehmenshomepage vorhanden?
Frage, die mit ja oder nein und nur invormativ halber zu beantworten ist und keinerlei Auswirkungen auf die Klartext-Bewertung hat.
Korrektes Impressum auf Unternehmenshomepage?
Ist eine Unternehmenshomepage vorhanden überprüft die Redaktion ob sich das Unternehmen auch in korrekter Weise an die Veröffentlichung gesetzlicher Pflichtangaben hält. Wird ein Mangel festgestellt kann dies zur negativen Klartext-Bewertung führen.
Bewertungen in anderen Portalen/Suchmaschinen:
Die Redaktion sichtet von Usern abgegebene Bewertungen für das entsprechende Unternehmen und bewertet diese zusammenfassend. Bestimmte Auffälligkeiten können nach Meinung der Redaktion die Glaubwürdigkeit einzelner Bewertungen herabsetzen. Überwiegen diese Auffälligkeiten oder kommen diese unverhältnismäßig gehäuft vor kann dies zu einer negativen Klartext-Bewertung führen. Hierbei handelt es sich um die Wiedergabe der Meinung der Redaktion und nicht um eine Tatsachenbehauptung.